Eigenheim umfassend versichern und schützen
Liegenschaften stellen für ihre Besitzer in den meisten Fällen den grössten Vermögenswert dar – buchstäblich, das Teuerste, was man besitzt. Ein umfassender Versicherungsschutz – vom Spatenstich, über den Einzug bis zur alltäglichen Nutzung – ist deshalb oberste Pflicht für alle Bauherren und Eigentümer.
Gebäude sind vielen Risiken ausgesetzt durch Schäden beim Bau, Wasser, Feuer, Sturm oder Vandalismus. Zahlreiche Besitzer von Wohnungen und Häusern sind sich aber oft zu wenig bewusst, von welcher Tragweite Schäden im Zusammenhang mit Grundeigentum und im Verlauf von Bauarbeiten sein können. Eine eingestürzte Baugrube, ein Unfall auf einer Baustelle oder ein Totalschaden nach einem schweren Sturm verursachen Kosten von bald einmal mehreren Hunderttausend oder gar Millionen Franken. Bauherren bzw. Hauseigentümer haften im Übrigen bei Schäden, die an Nachbarn oder Drittpersonen verursacht werden, und zwar völlig unabhängig davon, ob sie selbst eine Schuld trifft oder nicht (ZGB 679). Das gilt auch für Beschädigungen, die durch einen von ihnen beauftragten Architekten, Handwerker oder Bauunternehmer angerichtet werden.
Die Materie ist heikel und komplex, denn vor allem bei Bauarbeiten kommt es im Schadensfall oft zu Streitereien um die Zuständigkeit: Wer hat die neu eingebauten Fenstergläser zerkratzt? Wer hat mit einer Maschine das neu verlegte Parkett beschädigt? «Daher ist eine Bauwesenversicherung wichtig, eine Art Vollkaskoversicherung für das Haus», betont Stefan Thurnherr vom VZ Vermögenszentrum in Zürich. Für Neubauten und grössere Umbauten sollte man eine solche Versicherung abschliessen. Die Bauwesen-Versicherung deckt Sachschäden am eigenen Bauvorhaben, zum Beispiel eine herunter gefallene Decke, Vandalismus am Objekt oder den Diebstahl von fest verbundenen Bauteilen.
Bei einem Hausbau steht der Architekt an sich in der Pflicht, den Bauherrn über die Risiken und die Möglichkeiten eines Versicherungsschutzes zu informieren. Der Bauherr ist freilich gut beraten, wenn er sich selbst einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten verschafft. Zudem hat er alles Interesse daran, dass seine Baupartner ihrerseits die wesentlichen Risiken abgedeckt haben. Bei Architekten und Planern umfasst dies etwa eine Berufshaftpflichtversicherung, die einen Schutz bei Schäden verspricht, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit verursacht werden. Diese Versicherung kommt zum Beispiel bei Planungsfehlern zum Zug, wenn ein Heizkessel zu klein dimensioniert wurde oder wenn die auf den Plänen eingezeichneten Fenster nicht in die Hauswand passen. Stefan Thurnherr sagt: «Als Bauherr sollte man sich vom Architekten die entsprechende Police zeigen lassen und sich vergewissern, dass der Versicherungsschutz ausreichend und die Police aktuell ist.»
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Bei Neubauten und grösseren Umbauten lohnt sich zudem der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschäden. Ähnlich wie bei der Privathaftpflichtversicherung können mit einigen Hundert Franken Prämie Schäden in Millionenhöhe gedeckt werden, zum Beispiel wenn bei einem Bauprojekt ein Hang ins Rutschen kommt und benachbarte Grundstücke und Gebäude Schaden nehmen. Da die Haftpflicht des Bauherrn sehr weit gefasst ist, schliesst diese Versicherung auch Unfälle ein: etwa wenn sich der neugierige Nachbar auf der Baustelle umsieht und sich dabei ein Bein bricht oder ihm ein Ziegelstein auf den Kopf fällt. Bauarbeiter und Handwerker sind indes durch die SUVA gegen Unfall versichert. Nützlich bei der Haftpflicht ist zudem der Schutz gegen unberechtigte Ansprüche (passiver Rechtsschutz): Wenn sich ein böser Nachbar darauf versteift, seine Fassade habe durch den Umbau Risse bekommen, bietet die Bauherren-Haftpflichtversicherung die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Nebst diesem Schutz wird die Bauherren-Haftpflichtversicherung auch den haftpflichtigen Dritten, der effektiv für einen Schaden verantwortlich ist, zur Rechenschaft ziehen bzw. einen Regress vornehmen.
Privathaftpflicht
Wenn ein Hauskäufer ein Objekt bei einem Generalunternehmer erwirbt, ist es Sache des Unternehmers, die nötigen Bauversicherungen abzuschliessen. Bei den beiden erwähnten Bauversicherungen handelt es sich um einen temporären Schutz während der Bauzeit. Sobald aber die Arbeiten auf der Baustelle abgeschlossen sind und das neue Eigenheim bezogen ist, stellen sich andere versicherungstechnische Fragen. Für Hausbesitzer unverzichtbar ist vor allem eine Privathaftpflichtversicherung. Herabfallende Ziegel, Glätte auf dem Vorplatz im Winter, ein nicht abgesperrter Gartenteich stellen Risiken dar, durch die Dritte zu Schaden kommen können. «Mit einer Haftpflicht kann man Schadensfälle in Millionenhöhe zu Prämien zwischen 80 und 200 Franken versichern», sagt Stefan Thurnherr vom VZ.
Privathaftpflicht- und Gebäudehaftpflichtversicherung
Bei selbst bewohnten Ein- bis Dreifamilienhäusern ohne Gewerbeteil schliesst eine Privathaftpflichtversicherung auch die Gebäudehaftpflichtversicherung ein. Eine zusätzliche Haftpflichtversicherung ist somit in diesen Fällen überflüssig. Bei gewerblich genutzten Liegenschaften und bei Stockwerkeigentum ist jedoch eine separate Gebäudehaftpflichtversicherung angezeigt. Die Haftpflicht deckt verschiedene Risiken ab, etwa einen lecken Öltank und generell Schäden an Dritten. Von Bedeutung ist diese Versicherung auch deshalb, weil sie unberechtigte oder übertriebene Forderungen Dritter abwehrt. Die Privathaftpflicht von Gesellschaften wie Züritel, Zürich, Winterthur, Basler, Helvetia Versicherung u.a. schliesst auch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung bis zu einer Gesamtbausumme von 100000 Franken ein. Wer also zum Beispiel als Einfamilienhausbesitzer Sanierungen durchführt, ist damit oft ausreichend gedeckt. Bei grösseren Umbauten, die diese Summe übersteigen, ist aber eine Bauwesenversicherung angezeigt.
Gebäudesachversicherung und Hausrat
Im Kanton Zürich und in den meisten anderen Kantonen ist die Gebäudeversicherung gegen Feuer und Elementarschäden wie Wasser (über die Ufer tretende Bäche oder Flüsse etc.) obligatorisch. Weitere Elementarereignisse sind Sturm, Lawine, Explosion, Blitzschlag. Stockwerkeigentümer zahlen Gebäudehaftpflicht und Gebäudesachversicherung über die Verwaltung, und zwar aufgrund der Wertquoten der einzelnen Stockwerkeinheiten. Ein Bauprojekt muss vor Baubeginn der kantonalen Gebäudeversicherung gemeldet werden, denn während der Bauzeit deckt die so genannte Bauzeitversicherung die Risiken von Elementarschäden ab. Gegenüber der Bauwesenversicherung bedeutet dies keine Doppelspurigkeit, denn die Bauzeitversicherung deckt Elementarereignisse während der Bauzeit ab und die Bauwesenversicherung Schaden am Bauwerk durch Diebstahl, Pannen oder Unfälle. Schliesslich ist die Hausratversicherung zu erwähnen, mit der alle Sachwerte und beweglichen Gegenstände gegen Feuer, Elementarereignisse, Wasser, Einbruchdiebstahl und Beraubung versichert sind. In diesem Punkt lohnt es sich, periodisch die Höhe der Versicherungssumme zu überprüfen – vor allem nach Neuanschaffungen.
Text:
©Jürg Zulliger,
Journalist BR, Zürich